Förderung & Pflegegeld
Förderungen für Pflegepatienten
Eine staatliche Förderung der 24-Stunden-Pflege ist ab der Pflegestufe 3 möglich. Die Förderung durch das Sozialministeriumservice beträgt zurzeit € 800,- für zwei selbständige Personenbetreuerinnen pro Monat.
Einkommensgrenzen: Das Einkommen der pflegebedürftigen Person darf netto € 2.500,- monatlich nicht überschreiten.
Die anfallenden Kosten für die zu betreuende Person können im Steuerausgleich unter „außergewöhnliche Belastungen“ beim Finanzamt geltend gemacht werden.


Wie wir Sie unterstützen
Wir beraten Sie kostenlos über alle verfügbaren Förderungen und Zuschüsse für Ihre Situation.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Pflegegeld und anderen Förderungen beim Bundessozialamt.
Sie erhalten eine klare Übersicht, wie viel Ihre Betreuung kostet und welche Förderungen Ihnen zur Verfügung stehen.
